Landesfamilienpass 2020 – Neue Gutscheinkarten

Ein Landesfamilienpass, der einkommensunabhängig ist, kann von einem bestimmten Personenkreis beantragt werden. Mit diesem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

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