Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Vorderes Hardt, 3. Änderung“ – Gemarkung Mögglingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Mögglingen hat am 25.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Vorderes Hardt, 3. Änderung“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat Mögglingen in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2020 die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungsvorschlag vom 10.01.2020 behandelt. Er hat darüber hinaus in öffentlicher Sitzung am 22.01.2020 den Planentwurf für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Vorderes Hardt, 3. Änderung“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 13.01.2020/ 21.01.2020 gebilligt und beschlossen, ein Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Er stellt eine Änderung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Vorderes Hardt“ dar. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

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